Fotos zum Beantragen eines Passes oder Personalausweises müssen laut eines von der Bundesregierung am 3. Juni 2020 beschlossenen Gesetzentwurfs künftig in digitaler Form vorgelegt werden. Papierbasierte Passbilder sind im Antragsprozess demnach jedoch noch bis zum 30. April 2025 verwendbar. Alle bereits ausgestellten Personalausweise oder Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum vorgesehenen Gültigkeitsablauf und können uneingeschränkt verwendet werden.
Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen soll das Antragsverfahren vereinfacht werden. Außerdem soll die elektronische und medienbruchfreie Übertragung der Lichtbilder eine technische Manipulation, das sogenannte Morphing, verhindern. Bei dieser Methode werden die Aufnahmen der Gesichter mehrerer Personen zu einem Bild verschmolzen, sodass diese dann theoretisch mit ein und demselben Pass reisen könnten.

Ein aus zwei verschiedenen Fotos gemorphtes Gesicht (Mitte). Screenshot von https://mask.id/. Alle Rechte vorbehalten (Peng! Kollektiv).
Was ändert sich?
Die antragstellende Person soll in Zukunft zwei Möglichkeiten haben, ein Lichtbild erstellen zu lassen: entweder direkt beim Bürgeramt während der Beantragung (Zusatzgebühr voraussichtlich 6 EUR), wodurch nur noch der Weg zum Bürgeramt erforderlich wäre. Alternativ kann auch weiterhin ein Fotograf das biometrische Passbild erstellen. Dieser muss der Behörde das angefertigte Lichtbild dann auf einem gesicherten elektronischen Weg übermitteln oder zum Abruf bereitstellen.
Warum sollen papierbasierte Passbilder entfallen?
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen so unbürokratisch wie möglich zu gestalten und Qualitätseinbußen durch das Einscannen von gedruckten Passbildern zu vermeiden. Zudem ist es aktuell auch für das geschulte Personal in den Bürgerämtern nicht möglich, ein professionell geändertes (gemorphtes) Foto in der vorgesehenen Prüfzeit zweifelsfrei zu erkennen. In Zukunft soll die gesicherte elektronische Übermittlung der Lichtbilder einen Identitätsmissbrauch durch Morphing verhindern und somit die Sicherheit der Ausweisdokumente erhöhen.
Wie lange sind gedruckte Passbilder noch verwendbar?
Gedruckte Fotos sollen spätestens zum 1. Mai 2025 nicht mehr zulässig sein. Bis dahin kann man papierbasierte Passbilder aber auch weiterhin online bestellen oder beim Fotografen und in Fotoautomaten anfertigen lassen.